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Unterhaus ArtikelDas Unterhaus (House of Commons) ist bei einem aus zwei Kammern bestehenden Parlament die Kammer, im die Volks- und Bürgervertreter zusammenkommen. Die andere Kammer wird Oberhaus (House of Lords) oder Senat genannt.
Das englische Parlament gilt als erstes Zweikammernparlament der Moderne, welches seit dem Jahr 1376 existiert. In dem Unterhaus sitzen gewählte Vertreter des Volkes (z.Z. 650), welche aus allgemeinen Wahlen nachdem Mehrheitswahlrecht hervorgehen, wohingegen in dem englischen Oberhaus bis vor wenigen Jahren ausschließlich Erblords saßen. Letzteres wurde erst durch eine Refom der Regierung Blair Ende der 1990er Jahre geändert.
Das Unterhaus hat die Entscheidung über Gesetzgebung und Staatshaushalt; ihm ist die Regierung verantwortlich. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre; doch kann der Premierminister das Unterhaus jederzeit vorzeitig durch die Krone auflösen lassen. Präsident des Unterhauses ist der Speaker.
Als besondere Kammer des Parlaments besteht das Unterhaus seit dem 14. Jahrhundert. Gegenüber der ersten Kammer, dem Oberhaus, hat es seit dem 17. Jahrhundert ständig an Gewicht gewonnen; heute hat das Oberhaus ca. noch kleine Rechte. Stets mehr Menschen bekamen das Wahlrecht zu dem Unterhaus, seit 1832 wurde ihre Anzahl durch mehrere Reformgesetze stets mehr erweitert; 1918 erhielten auch die Frauen das Wahlrecht. In dem 20. Jahrhundert hat sich die Regel herausgebildet, dass der Premierminister Mitglied des Unterhauses sein muss.
Das Zweikammernsystem gibt es in einer ganzen Reihe von Staaten (z.B. auch in Belgien), es darf aber nicht mit dem deutschen föderalen System verwechselt werden. Die Analogie Bundestag - Bundesrat ist nicht schlüssig, da das Zweikammernsystem nicht notwendigerweise eine föderale Komponente haben muss.Siehe auch: Oberhaus, Zweikammerparlament, englische Geschichte
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